Belgische Meeresfrüchte mit Haselnüssen aus EU und Nicht-EU
Frage
Ich habe mir die Süßigkeit „Belgische Meeresfrüchte“ gekauft. Auf der Vorderseite der Verpackung steht „Belgische Meeresfrüchte – Gefüllte Schokolade mit Haselnussfüllung – mit Haselnüssen aus EU und Nicht-EU und Kakao aus Nicht-EU.“ Diese Informationen stehen auch auf allen anderen Seiten der Packung. Wieso stehen diese Informationen dort so oft? Welchen Informationswert hat die Angabe „Haselnüsse aus EU und Nicht-EU“? Das kann doch jedes Land der Welt sein.
Verbraucher aus Kleinostheim vom 06.05.2025
Antwort
Wenn die Haselnüsse in den „Belgischen Meeresfrüchten“ nicht aus Belgien stammen muss der Hersteller dies auf der Verpackung angeben.
Nennen Anbieter auf einem Lebensmittel eine bestimmte Herkunft, die Hauptzutat (primäre Zutat) stammt aber nicht daher, müssen sie über die Herkunft dieser primären Zutat informieren.
Primäre Zutaten sind solche, die im Produkt entweder über 50 Prozent des Lebensmittels ausmachen oder von Verbrauchern üblicherweise mit dem Lebensmittel in Verbindung gebracht werden.
Die Firmen dürfen das konkrete Land nennen. Es genügen aber auch die Angaben „EU“, „Nicht-EU“, „EU und Nicht-EU“ oder „nicht aus Land XY“.
Diese Angaben müssen im selben Sichtfeld stehen wie die Herkunftsangabe des Lebensmittels. Wird die Herkunft des Lebensmittels auf mehreren Seiten der Verpackung beworben, so muss die Herkunft der primären Zutat ebenfalls auf all diesen Seiten angegeben werden.
Die Haselnüsse in den Belgischen Meeresfrüchten stammen offensichtlich nicht aus Belgien und auch nicht aus einem einzigen anderen Land, sondern aus verschiedenen Ländern, zum Teil aus der EU und zum Teil aus Nicht-EU-Ländern.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Information „EU und Nicht-EU“ für Verbraucher:innen weder präzise noch aussagekräftig. Das gilt ebenso für die Angabe „Nicht aus Belgien“. Unserer Ansicht nach sollte das abweichende Ursprungsland oder die abweichenden Ursprungsländer konkret benannt werden.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Das liegt daran, dass es in D keinen Verbraucherschutz gibt, der diesen Namen verdient.
In den USA ist das anders. Da gibt es zwar keinen Verbraucherschutz, aber die FDA kann dort ganz anders mit den Unternehmen umspringen. Eine vergleichbare Behörde gibt es bei uns nicht.
Außerdem gibt es dort jede Menge Verbraucheranwälte, die fast jeden Prozess gewinnen. Und die Unternehmen müssen auch hohen Strafschadenersatz zahlen. Da überlegt man sich es zweimal, bevor man seine Kunden belügt.
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